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Willkommen in Hillesheim

In der Europäischen Beispielstadt Hillesheim und ihrer Umgebung gibt es viel zu entdecken. In Hillesheim selbst befindet sich Deutschlands erstes Krimihotel mit verschiedenen Themenzimmern sowie das Kriminalhaus, unter anderem mit dem Krimiarchiv mit Tausenden von Krimibänden. Neben einem historischen Ortskern finden sich hier auch Restaurants, Cafés und viele Einkaufsmöglichkeiten.
Für geologisch Interessierte bieten sich im Hillesheimer Land der Geopfad an sowie viele Steinbrüche, wie der Weinberg in Kerpen oder der Arensberg bei Zilsdorf. Hier lässt sich die bewegte Vergangenheit der Vulkaneifel ganz nah erfahren lässt. Bei schlechtem Wetter laden viele Museen, wie das Naturkundemuseum Gerolstein, das Maarmuseum in Manderscheid oder das Vulkanhaus in Strohn zu einem Besuch ein.
In gut 20 Autominuten erreicht man die bekannten Dauner Maare, rund eine Autostunde entfernt ist die Römerstadt Trier, die Burg Eltz oder die Weltstadt Köln sowie das Mittelrheintal.
Für Wanderer und Radfahrer hat die Vulkaneifel rund um Hillesheim viel zu bieten. Wanderwege wie der Eifelsteig, der Genuss-zu-Fuß Wanderweg oder der Kalkeifel- und der Kylltalradweg sind neben vielen Mountainbikestrecken nur einige derer, die in der Region zu finden sind.

Vorvermarktung für kostenfreie Glasfaseranschlüsse in Hillesheim – Letzte Chance

  • Kostenfreier Glasfaseranschluss für Haushalte und Betriebe: Ersparnis pro Anschluss liegt bei rund 1.500 Euro

  • Beratertag Donnerstag 31. August 2023 im Rathaus Hillesheim von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Gute Neuigkeiten für alle Anwohnerinnen und Anwohner in Hillesheim. Gemeinsam mit der Stadt plant die Westconnect GmbH den Ausbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes für schnelles Internet. Denn zukünftig reicht ein DSL-Anschluss nicht mehr aus: In den kommenden fünf Jahren werden sich die transportierten Datenmengen um das Sechsfache erhöhen. Privathaushalte und Betriebe benötigen daher eine zukunftssichere Infrastruktur.

Hierzu hat Westconnect, ehemals bekannt als Westenergie Breitband, in Zusammenarbeit mit der Kommune Gebiete für den Breitbandausbau identifiziert und startet nun die Vorvermarktung für den „Fiber To The Home“-Ausbau (FTTH), also schnelles Internet direkt ins Gebäude. Privathaushalte und Unternehmen sollen von einem kostenlosen Glasfaseranschluss profitieren und mit bis zu 1.000 Megabit pro Sekunde an das Internet angeschlossen werden. Die Vorvermarktung läuft vom 1. Juni 2023 bis zum 31. August 2023.

Thomas Hau, Kommunalmanager bei Westenergie, erläutert: „Schnelle Internetanschlüsse sind in jedem Fall ein echter Wettbewerbsvorteil und verbessern auch unsere Lebensqualität. Die Vorteile von Breitband sind vielfältig. Mit einem eigenen Glasfaseranschluss muss die Bandbreite beispielsweise nicht mit anderen geteilt werden. So steht Kund*innen immer die volle Leistung zur Verfügung. Auch kann der Wert von Immobilien gesteigert werden. Interessierte, die diese Chance bis zum Ende der Vorvermarktung wahrnehmen, profitieren dabei von einem kostenfreien Glasfaseranschluss.“ Danach würde dieser Anschluss etwa 1.500 Euro kosten.

Auch beim Thema Nachhaltigkeit können die kupferfreien Leitungen punkten. Denn gemäß einer Studie des Bundesverbands Breitbandkommunikation verbrauchen reine Glasfasernetze bis zu dreimal weniger Strom als kupferbasierte Telekommunikationsnetze. Voraussetzung für die Planung und Bauausführung eines kostenfreien Glasfaseranschlusses ist der Abschluss eines Vorvertrages über ein E.ON Highspeed Internet/Telefonie-Dienstes. Zudem benötigt Westconnect zur Terminabstimmung die unterschriebene Grundstückseigentümererklärung (GEE) der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer. Nur mit dieser Genehmigung kann eine reibungslose Koordination und Durchführung garantiert werden, um das Glasfaserkabel auf dem privaten Grundstück im Sinne des Eigentümers zu verlegen und ein Glasfaseranschluss zu erstellen.

Information zur Hotelsituation

Man kündigt einen langjährigen Pachtvertrag nicht ohne Grund

Vielfach wurde die bislang „erfolgreiche und reibungslose“ Zusammenarbeit mit den bisherigen Pächtern gelobt und die Kündigung einer soliden Geschäftsbeziehung als riskant und unüberlegt diskutiert. Ohne Risiko sind solche tiefgreifenden Veränderungen nie, das wissen wir ebenso gut wie Sie. Aber wir versichern Ihnen, dass wir alles andere als unüberlegt gehandelt haben. Um die verfahrene Pachtsituation im Detail zu erläutern, müsste man die enormen Investitionssummen darlegen, um die das Hotel die Stadtkasse all die Jahre schmerzlich geschmälert hat, man müsste den immer gravierender werdenden Unfrieden und die Zwietracht ausbreiten, die die Zusammenarbeit für weitere zehn Jahre schlicht und ergreifend undenkbar machte. Wir werden das nicht tun, denn wir wissen, dass sich die Wahrheit über dieses angeblich „gut funktionierende Pachtverhältnis“ früher oder später ohnehin verbreiten wird. Wir sind uns aber sehr sicher, dass jeder Vermieter und jeder Verpächter eines Eigentums in dieser Situation dasselbe getan hätte.

Während der vergangenen zwei Jahre wurde das Verhalten der Verwaltung in Sachen Augustinerkloster in der Öffentlichkeit durchaus kritisch kommentiert. Auch wenn wir das sehr gut nachempfinden können, ist doch die Intransparenz, die man uns angekreidet hat, unserer Verpflichtung zuzuschreiben, während eines laufenden Rechtsstreits nicht öffentlich die Einzelheiten des Verfahrens auszubreiten.

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Stadt Hillesheim gewinnt im Hotelrechtsstreit in zweiter Instanz vor dem OLG Koblenz

Pressemitteilung der Stadt Hillesheim - 29.06.2022:
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gibt der Stadt Hillesheim Recht und ändert das Urteil des Landgerichts Trier ab. „Das Landgericht hat der hier zur Entscheidung stehenden Klage zu Unrecht jeden Erfolg versagt. Denn diese ist ebenfalls zulässig und begründet. Die Klägerin (Stadt Hillesheim) hat gegen die Beklagte (Hotel Augustiner Kloster GmbH) einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Immobilie“, urteilten die Koblenzer Richter. Denn das bis dato bestehende Pachtverhältnis sei durch die außerordentliche Kündigung rechtswirksam beendet worden.
Die Hotel Augustiner Kloster GmbH ist nun verpflichtet, das Pachtobjekt ohne Räumungsfrist zurückzugeben. Eine mögliche Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ließ der Koblenzer Senat nicht zu, denn die vorliegende Rechtssache habe keine grundsätzliche Bedeutung: Weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderten in diesem Fall eine Entscheidung des BGH, teilte der Senat mit.
Als Grund für die rechtmäßige Kündigung führten die Koblenzer Richter den Umgang mit durch den TÜV Rheinland festgestellten Mängeln an den elektrischen Anlagen im Hotel an. Das Hotel sei verpflichtet gewesen, die Mängel rechtzeitig zu beheben. Dazu hatte die Stadt eine ordnungsgemäße Frist gesetzt, die das Hotel nicht einhielt. In Anbetracht der eindeutigen vertraglichen Regelungen „ist es nicht einmal im Ansatz ersichtlich, weshalb die hier in Rede stehende Mangelbeseitigung der Klägerin (Stadt Hillesheim) oblegen haben sollte“, urteilte der Senat und entsprach damit dem Klagevorbringen der Stadt.

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