Stadt Hillesheim gewinnt im Hotelrechtsstreit in zweiter Instanz vor dem OLG Koblenz
Pressemitteilung der Stadt Hillesheim - 29.06.2022:
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gibt der Stadt Hillesheim Recht und ändert das Urteil des Landgerichts Trier ab. „Das Landgericht hat der hier zur Entscheidung stehenden Klage zu Unrecht jeden Erfolg versagt. Denn diese ist ebenfalls zulässig und begründet. Die Klägerin (Stadt Hillesheim) hat gegen die Beklagte (Hotel Augustiner Kloster GmbH) einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Immobilie“, urteilten die Koblenzer Richter. Denn das bis dato bestehende Pachtverhältnis sei durch die außerordentliche Kündigung rechtswirksam beendet worden.
Die Hotel Augustiner Kloster GmbH ist nun verpflichtet, das Pachtobjekt ohne Räumungsfrist zurückzugeben. Eine mögliche Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ließ der Koblenzer Senat nicht zu, denn die vorliegende Rechtssache habe keine grundsätzliche Bedeutung: Weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderten in diesem Fall eine Entscheidung des BGH, teilte der Senat mit.
Als Grund für die rechtmäßige Kündigung führten die Koblenzer Richter den Umgang mit durch den TÜV Rheinland festgestellten Mängeln an den elektrischen Anlagen im Hotel an. Das Hotel sei verpflichtet gewesen, die Mängel rechtzeitig zu beheben. Dazu hatte die Stadt eine ordnungsgemäße Frist gesetzt, die das Hotel nicht einhielt. In Anbetracht der eindeutigen vertraglichen Regelungen „ist es nicht einmal im Ansatz ersichtlich, weshalb die hier in Rede stehende Mangelbeseitigung der Klägerin (Stadt Hillesheim) oblegen haben sollte“, urteilte der Senat und entsprach damit dem Klagevorbringen der Stadt.
„Ich bin froh und erleichtert, dass das OLG Koblenz uns Recht gegeben hat. Das Hotel hat durch den unsachgemäßen Umgang mit dem Eigentum der Stadt uns, die Angestellten sowie die Gäste in Gefahr gebracht. Es blieb uns keine andere Wahl, nachdem unzählige Mahnungen nicht zur Verhaltensänderung geführt haben“, so Stadtbürgermeisterin Gabriele Braun. Die Koblenzer Richter sahen die Mängel unter anderem in diversen losen Leitungsenden im Schaltschrank, in fehlenden Schraubkappen am Neozed-Element und damit in einem fehlenden Schutz gegen direktes Berühren, in einer nach innen verbogenen Schutzleiterkammer einer Badsteckdose, in mehreren nicht zufallenden Brand- und Rauchschutztüren sowie in einer fehlenden Funktionsprüfung des Fehlerstromschutzschalters als Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder gar des Lebens von Angestellten und/oder Gästen des Hotels. Außerdem bestanden, laut den Richtern, erhebliche Gefahren für die Substanz des Hotelgebäudes. „Dies waren alles keine Kavaliersdelikte. Ich hoffe nun, dass das Hotel einsichtig ist und die Schlüssel herausgibt“, so Stadtbürgermeisterin Braun.
Einen besonderen Dank richtet die Stadtbürgermeisterin an den Stadtrat und die Beigeordneten, die während der vergangenen anderthalb Jahre „geschlossen und einstimmig der Stadtspitze zur Seite standen“. Der Verkauf des Hotels wird nun vorangetrieben. „Das Hotel wird auch künftig als solches betrieben werden. Wir sind diesbezüglich in guten Verhandlungen“, so Braun abschließend.