
Manöverschaden
Für Schäden, die NATO-Streitkräfte anlässlich von Manövern verursacht haben (z.B. Flurschäden, Forstschäden, Tierschäden, Straßenschäden, Gebäudeschäden, Grenzsteinschäden usw.) können Ausgleichszahlungen beantragt werden.
Die Begutachtung / Bewertung der Schäden erfolgt in der Regel durch Sachverständige des Fachgebietes Verteidigungslasten vor Ort.
Entschädigungsanträge müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten eingereicht werden (bei Antragstellung über die Gemeinde innerhalb eines Monats).
Ansprechpartner / Stelle
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