
Hundesteuer, Abmeldung
Ein Hund muss von der Hundesteuer abgemeldet werden, wenn die Haltung beendet wird:
- durch Verkauf des Hundes
- durch Abgabe des Hundes
- durch Wohnortwechsel des Halters
- durch Entlaufen des Hundes
- durch Tod des Hundes
Fristen
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Haltung des Hundes beendet wird. Nähere Informationen können Sie der Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde entnehmen.
Siehe auch:
Hundesteuer, Anmeldung
Hundesteuer, Anmeldung
Ansprechpartner / Stelle
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