
Schankerlaubnis
Nach dem Gaststättengesetz muss für ein Stadtteil- oder Dorffest, ein Straßenfest, eine Vereinsfeier oder sonstige privat organisierte Veranstaltungen mit Getränkeverkauf rechtzeitig eine Schankerlaubnis beantragt werden.
Es muss beachtet werden:
- Wenn alkoholische und nichtalkoholische Getränke ausgegeben werden, muss mindestens ein alkoholfreies Getränk billiger sein als das billigste alkoholische Getränk in gleicher Menge.
- die polizeilichen Vorschriften über die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche und deren Teilnahme an Tanzveranstaltungen
- die Vorschriften über die Polizeistunden
- der vorübergehende Betrieb von Getränkeschankanlagen bedarf der Abnahme durch den Sachkundigen vor Inbetriebnahme der Anlage .
- dass Toilettenanlagen getrennt für Damen und Herren in ausreichender Zahl vorhanden sind, gegebenenfalls sind Toilettenwagen aufzustellen; Hinweisschilder sind anzubringen
- Bei einem Zeltbetrieb muss vor Betriebsöffnung die Abnahme eines Zeltes durch die Kreisverwaltung erfolgen
- Die Genehmigung des Grundstücks- bzw. Hauseigentümers
- falls durch die Veranstaltung öffentliche Straßen und Plätze berührt werden, benötigen Sie eine zusätzliche verkehrspolizeiliche Genehmigung
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