
Wasserhausanschlüsse
Wasserhausanschluss
Allgemeine Informationen:
Für die Herstellung eines Wasseranschlusses innerhalb des Versorgungsgebietes der
Verbandsgemeinde Hillesheim sind die Verbandsgemeindewerke als Trägerin der
Wasserversorgung zuständig.
Was Sie benötigen:
- ausgefüllter „Antrag auf Wasserversorgung“ und
„Aufbruchgenehmigung“
( Formulare gibt’s unter www.hillesheim.de, Bürger & Service,
Wasserversorgung & Entwässerung, Downloads,
„Antrag Wasserversorgung und Aufbruchgenehmigung“ )
Diese können auch angefordert werden bei den Verbandsgemeindewerke
Hillesheim, Burgstraße 6, 54576 Hillesheim Wenden Sie sich hierfür bitte
an
Werner Brang
Tel. 06593/80134
w.brang@hillesheim.de
Albert Romes
Tel. 06593/80136
a.romes@hillesheim.de
Winfried Plein
Tel. 06593/80135
w.plein@hillesheim.de,
Fax 06593/80158
Die Anträge müssen der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn der Erd- und
Verlegearbeiten vorliegen
- als Anlagen dazu einen Lageplan sowie einen Geschossplan mit der
markierten Stelle, wo der Wasserzähler eingebaut werden soll.
Gebühren
A. Herstellung Wasserhausanschluss
Vor Herstellung des Wasserhausanschlusses wird ein Baukostenzuschuss
fällig, der sich wie folgt berechnet:
1) innerhalb der Altortslage nach dem „Pauschalsystem“
a) 0,50 EUR je m² Grundstücksfläche und
b) 0,35 EUR je m³ umbauter Raum des darauf zu errichtenden Gebäudes
2) innerhalb von Neubaugebieten;
70 % der Herstellungskosten der Hauptwasserversorgungsleitung innerhalb
dieses Versorgungsgebietes geteilt durch die gesamt erschlossene
Grundstücksfläche = Beitragssatz je m² Grundstücksfläche
beides zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, z. Zt. 7 %.
Der Pauschalansatz für die Herstellung des Wasserhausanschlusses
( Material einschl. Arbeitslohn und Wasserzähler ) beträgt einschl. 7 % MwSt.
406,60 EUR ( bei einer Hausanschluss-Länge bis 10 lfdm. ).
Die erforderlichen Erdarbeiten werden nach dem tatsächlich anfallenden
Kostenaufwand abgerechnet, können aber auch von Seiten des Bauherrn
durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden.
B. Wassergebühr ( laufende und einmalige Entgelte )
Aktuelle Preisinformationen der Verbandsgemeindewerke Hillesheim
Die Verbandsgemeindewerke Hillesheim - Betriebszweig Wasserversorgung -
geben gem. der Anlage 1 ( Preisblatt ) zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Wasserversorgung vom 06.12.2012, gültig ab 01.01.2013, bekannt:
Wasserarbeitspreis je m³ 1,30 EUR
Grundgebühr pro Jahr
für einen Wasserzähler bis 5 m³ 66,00 EUR
bis 10 m³ 90,00 EUR
bis 20 m³ 114,00 EUR
zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, z.Zt. 7 %.
Sonstige Hinweise
Wir halten es erforderlich und empfehlen, vor Beginn der Erdarbeiten für den neu zu
erstellenden Wasserhausanschluss einen Einweisungstermin zu vereinbaren, auch
in Abstimmung mit anderen Versorgungsträgern ( wie z.B. Telekom, RWE, EVM etc.)
möglich.